Als Prüfingenieur und GTÜ-Partner habe ich die Berechtigung Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO an Kraftfahrzeugen und Anhängern durchzuführen. Die Hauptuntersuchung ist in Deutschland Pflicht.
Bei der Hauptuntersuchung wird die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit eines Kraftfahrzeugs überprüft. Werden erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, dann müssen diese beseitigt werden und innerhalb eines Monats eine Nachprüfung durchgeführt werden. Werden die Mängel nicht beseitigt und das Kraftfahrzeug nicht innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgeführt, dann muss eine neue Hauptuntersuchung ausgeführt werden. Verkehrsunsichere Kraftfahrzeuge wird die Plakette entfernt und müssen vorübergehend stillgelegt werden.
Als Prüfingenieur und GTÜ-Partner habe ich die Berechtigung Abgasuntersuchungen nach § 47a StVZO an Kraftfahrzeugen durchzuführen. Die Abgasuntersuchung (AU auch als UMA (Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) bekannt) ist in Deutschland Pflicht und wird in Verbindung mit der Hauptuntersuchung durchgeführt.
Die Abgasuntersuchung eines Kraftfahrzeugs wird zur Überprüfung der Abgaswerte durchgeführt. Es wird bei allen Kraftfahrzeugen eine Endrohrmessung mithilfe einer Sonde durchgeführt, dabei dürfen die gemessenen Abgase nur innerhalb der Grenzwerte liegen.