Die Feinstaubplakette auch als Umweltplakette bekannt wurde 2008 in Deutschland eingeführt und ist Pflicht. Der Grund dafür ist, dass die Feinstaubbelastung verringert werden soll, um die Umwelt weniger zu belasten.
Es gibt vier Schadstoffgruppen:
- grün - Schadstoffklasse Euro 4 oder höher
- gelb - Schadstoffklasse Euro 3
- rot - Schadstoffklasse Euro 2
- keine Plakette - Schadstoffklasse bis Euro 1
Bei den vier Schadstoffgruppen ist jedoch nur mit der grünen Feinstaubplakette das befahren von Umweltzonen erlaubt, mit Ausnahme der Umweltzone Neu-Ulm (gelbe Feinstaubplakette).
Umweltzonen sind Gebiete, in denen das befahren nur mit einer Feinstaubplakette erlaubt ist.