Als Prüfingenieur und GTÜ-Partner habe ich die Berechtigung Gasanlagenprüfungen nach § 41a StVZO an Kraftfahrzeugen durchzuführen. Die Gasanlagenprüfung besteht aus einer Sichtprüfung, Funktions- und Dichtheitsprüfung.
Gassystemeinbauprüfung (GSP): Die GSP muss einmalig nach Einbau oder nach einer Umrüstung der Gasanlage durchgeführt werden.
Gasanlagenprüfung (GAP): Die GAP muss nach einem Brand, Unfall oder einer Reparatur an der Gasanlage durchgeführt werden.
Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP): Die GWP ist Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.