Änderungsabnahme

Änderungsabnahme - GTÜ-Partner

Als Prüfingenieur und GTÜ-Partner habe ich die Berechtigung Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO an Kraftfahrzeugen durchzuführen.

Wann ist eine Änderungsabnahme notwendig?

  • Neue Rad- und Reifenkombination
  • Änderungen am Fahrwerk bspw. Tieferlegung
  • Einsatz anderer Beleuchtungselemente
  • Leistungssteigerung bspw. Chiptuning
  • Anbauten bspw. Spoiler
  • Anhängerkupplung
  • Sportauspuffanlage
  • Scheibenfolierung